Weitere Entscheidung unten: BSG, 05.05.1993

Rechtsprechung
   BGH, 22.06.1993 - 1 StR 69/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2309
BGH, 22.06.1993 - 1 StR 69/93 (https://dejure.org/1993,2309)
BGH, Entscheidung vom 22.06.1993 - 1 StR 69/93 (https://dejure.org/1993,2309)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 1993 - 1 StR 69/93 (https://dejure.org/1993,2309)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,2309) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine versuchte schwere räuberische Erpressung - Anforderungen an einen erpresserischen Menschenraub - Ausnutzung der Sorge des Opfers um sein Wohl zu einer Erpressung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 239a Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 1039
  • NStZ 1993, 539
  • StV 1993, 522
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.11.1992 - 1 StR 534/92

    Konkurrenzverhältnis zwischen erpresserischem Menschenraub oder Geiselnahme und

    Auszug aus BGH, 22.06.1993 - 1 StR 69/93
    Für den Fall, daß sich der Täter eines anderen bemächtigt, hat der Senat in seinem Urteil vom 17. November 1992 - 1 StR 534/92 - entschieden, in einschränkender Auslegung seien § 239 a, § 239 b StGB auf solche Fälle nicht anwendbar, in denen das bloße Sichbemächtigen unmittelbares Nötigungsmittel einer Vergewaltigung, einer sexuellen Nötigung oder einer räuberischen Erpressung ist und in denen eine über das hierdurch begründete unmittelbare Gewaltverhältnis zwischen Täter und Opfer hinaus reichende Außenwirkung des abgenötigten Verhaltens nach der Vorstellung des Täters nicht eintreten soll (BGHSt 39, 36 = NJW 1993, 1145).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 17. November 1992 ausgesprochen hat, erstrebt der Täter eine Wirkung außerhalb des unmittelbar tatbezogenen Gewaltverhältnisses nicht nur in Fällen, in denen der tatbestandliche Erfolg der Nötigung außerhalb dieses Gewaltverhältnisses eintritt (z.B. Freilassung von Gefangenen), sondern auch in solchen Fällen, in denen eine Außenwirkung darin liegt, daß etwa das Opfer zur Abgabe von Erklärungen gezwungen wird (BGHSt 39, 36, 43).

  • BGH, 27.04.1982 - 1 StR 873/81

    Rücktritt vom Versuch - Vereitelung der Tatvollendung - Strafbarkeit wegen

    Auszug aus BGH, 22.06.1993 - 1 StR 69/93
    An dieses Bemühen sind hohe Anforderungen zu stellen (BGHSt 31, 46, 49 f. sowie 33, 295, 302).
  • BGH, 14.07.1992 - 1 StR 243/92

    Verurteilung wegen erpresserischen Menschenraubs und Geiselnahme - Ziel des

    Auszug aus BGH, 22.06.1993 - 1 StR 69/93
    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 14. Juli 1992 - 1 StR 243/92 - Tateinheit zwischen erpresserischem Menschenraub und schwerer räuberischer Erpressung und zugleich zwischen Geiselnahme und Vergewaltigung angenommen hat (BGHR StGB § 239 a Abs. 1 Konkurrenzen 1 = NStZ 1993, 39), hebt das Urteil vom 17. November 1992 hervor, der früher entschiedene Fall unterscheide sich von dem späteren insbesondere dadurch, daß der Täter von vornherein eine Entführung beabsichtigte und die Begründung des Gewaltverhältnisses über das Opfer bereits den Beginn dieser Entführung darstellte.
  • BGH, 02.03.1994 - 5 StR 494/93

    Verdrängen der Nötigung im Zwei-Personen-Verhältnis durch den Tatbestand der

    bb) In dem Beschluß vom 22. Juni 1993 - 1 StR 69/93 - hat der 1. Strafsenat den insoweit vergleichbaren Tatbestand des § 239a StGB bejaht.
  • BGH, 05.10.1993 - 1 StR 376/93

    Einschränkende Auslegung des Tatbestands der Geiselnahme (Entführen oder das

    Auch die Senatsentscheidung vom 22. Juni 1993 - 1 StR 69/93 (Der Kriminalist 1993, 363) sowie der Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 23. Juli 1993 - 2 StR 346/93 - lassen die Frage ausdrücklich offen, ob die einschränkende Auslegung der §§ 239 a, 239 b StGB auch bei Vorliegen der Handlungsalternative "Entführen" gilt.
  • BGH, 23.07.1993 - 2 StR 346/93

    Eingeschränkte Anwendbarkeit des § 239 a StGB (Strafgesetzbuch) auf Fälle in

    Bei einer solchen Sachlage gibt es keinen Grund, § 239 a StGB nicht anzuwenden (vgl. BGH, Urt. v. 22. Juni 1993 - 1 StR 69/93; Beschl. v. 24. Juni 1993 - 1 StR 30/93).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BSG, 05.05.1993 - 9/9a RV 21/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2925
BSG, 05.05.1993 - 9/9a RV 21/91 (https://dejure.org/1993,2925)
BSG, Entscheidung vom 05.05.1993 - 9/9a RV 21/91 (https://dejure.org/1993,2925)
BSG, Entscheidung vom 05. Mai 1993 - 9/9a RV 21/91 (https://dejure.org/1993,2925)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,2925) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 1039
  • MDR 1993, 1093
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 21.08.1991 - 2 RU 62/90

    Unfallversicherungsschutz eines Autofahrers auf dem Heimweg

    Auszug aus BSG, 05.05.1993 - 9a RV 21/91
    Für die Qualifizierung einer zurückgelegten Strecke als Heimweg ist maßgeblich die Handlungstendenz des Versicherten, wie sie insbesondere durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird (st Rspr des Unfallsenats: vgl die Nachweise in BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 4; zuletzt Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 RU 31/91 - NJW 1993, 87).
  • BSG, 27.03.1990 - 2 RU 36/89

    Versicherungsschutz bei der Verfolgung privat-rechtlicher Schadensersatzansprüche

    Auszug aus BSG, 05.05.1993 - 9a RV 21/91
    Dies ist wertend zu entscheiden (so für den Bereich der Unfallversicherung BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 1 S 2 ff).
  • BSG, 22.01.1957 - 2 RU 92/55
    Auszug aus BSG, 05.05.1993 - 9a RV 21/91
    Der hier zu entscheidende Fall ist rechtlich einem Umweg vergleichbar, auf dem der Betroffene die Absicht hat, auf den direkten Weg zurückzukehren (vgl hierzu Watermann/Lauterbach, RdZiff 19 Buchst m zu § 550 RVO; Brackmann, aaO S 486 m I ff; vgl auch BSGE 4, 219, 222).
  • BSG, 25.06.1992 - 2 RU 31/91

    Unfallversicherung - Wegeunfall - Arbeitsunfall - Blutalkoholkonzentration

    Auszug aus BSG, 05.05.1993 - 9a RV 21/91
    Für die Qualifizierung einer zurückgelegten Strecke als Heimweg ist maßgeblich die Handlungstendenz des Versicherten, wie sie insbesondere durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird (st Rspr des Unfallsenats: vgl die Nachweise in BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 4; zuletzt Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 RU 31/91 - NJW 1993, 87).
  • BSG, 07.05.1986 - 9a RV 18/85

    Wegeunfallrechtsprechung für Soldatenversorgung und gesetzliche

    Auszug aus BSG, 05.05.1993 - 9a RV 21/91
    Das LSG hat auch nicht verkannt, daß die Frage, ob ein versorgungsrechtlich geschützter Weg vorliegt, nach den im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung entwickelten Grundsätzen zu beurteilen ist (vgl BSG SozR 3200 § 81 Nr. 24 S 96 ff mwN; vgl auch SozR 3200 § 81 Nr. 25 S 101 ff).
  • BSG, 31.10.1972 - 2 RU 118/71
    Auszug aus BSG, 05.05.1993 - 9a RV 21/91
    Ebensowenig weicht der Senat von der Entscheidung des BSG vom 31. Oktober 1972 (Az 2 RU 118/71 - USK 72182) ab.
  • BSG, 16.12.2004 - B 9 VS 1/04 R

    Wehrdienstbeschädigung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz -

    Diese Wertung entnimmt der Senat einerseits der grundsätzlich auch im SVG geltenden Regel des Unfallversicherungsrechts (BSG SozR 3200 § 81 Nr. 16; SozR 3-3200 § 81 Nr. 7), dass verbotswidriges Handeln den Versicherungsfall nicht ausschließt (§ 7 Abs. 2 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch ), andererseits aus § 101 Abs. 2 SGB VII, § 52 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) und § 104 Abs. 1 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI).
  • BSG, 08.08.2001 - B 9 VS 2/00 R

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang -

    Die Grundentscheidungen des sozialen Unfallversicherungsrechts sind im Entschädigungsrecht zu beachten (Bundessozialgericht SozR 3-3200 § 81 Nr. 7, 12, jeweils mwN).

    Wie der Senat bereits entschieden hat, verliert der Betroffene bei einem Unterbrechungstatbestand den Versorgungsschutz, wenn für die gewählte unübliche Wegstrecke ein dienstbezogener Grund nicht erkennbar ist (vgl BSG SozR 3-3200 § 81 Nr. 7); in Fortentwicklung seiner Rechtsprechung verneint der Senat den Versorgungsschutz aber auch in Fällen wie hier, wenn ein dienstbezogener Grund zwar erkennbar, die gewählte Wegstrecke bei Berücksichtigung aller Umstände des Sachverhalts aber wesentlich durch private Gründe geprägt ist.

  • LSG Berlin, 01.03.2005 - L 13 VS 31/03

    Versorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) für die durch einen

    Insoweit sind die Grundentscheidungen des sozialen Unfallversicherungsrechts im Entschädigungsrecht zu beachten (Bundessozialgericht (BSG) SozR 3-3200 § 81 Nr. 7, 12, jeweils mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2009 - L 10 VS 7/06
    Dabei sind die im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung entwickelten Grundsätze im Entschädigungsrecht zu beachten (BSG, Urteil vom 05. Mai 1993 - 9/9a RV 21/91 - SozR 3-3200 § 81 Nr. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht